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FAN-CLUB
SATZUNG FOHLEN-TRAMPS
OELDE ´89 (STAND
OKTOBER 2002) § 1
NAME, GESCHÄFTSJAHR UND SITZ
Der Fan-Club führt den Namen
Fohlen-Tramps Oelde ´89. Er
hat seinen Sitz in Oelde. Das Geschäftsjahr endet jeweils am Saisonende. § 2
ZWECK Der
Fan-Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Abgabeverordnung. Zweck des Fan-Club ist die Schaffung einer
gewaltfreien Atmosphäre im Umfeld des Fußballsports. Die Mitglieder des
Fan-Club bekennen sich zum Gewaltverzicht und zur Fairness im Sport. Der Zweck des Fan-Club wird erreicht durch Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation von Sport- und Gemeinschaftsveranstaltungen, sowie der Betreuung Jugendlicher, um das Verständnis untereinander zu fördern und Spannungen vorzubeugen. Der Fan-Club unterhält auch Sportmannschaften, um aktiv an den Veranstaltungen zu beteiligen. § 3
GEMEINNÜTZIGKEIT Der Fan-Club ist selbstlos tätig. Er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Fan-Club keine Anteile des
Fan-Club Vermögen. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fan-Club fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. § 4
MITGLIEDSCHAFT Mietglied kann jede Person werden die, die Ziele des Fan-Club unterstützt. Über die Aufnahme in den Fan-Club entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand, wobei das erste halbe Jahr der Mitgliedschaft als Probezeit anzusehen ist. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod. Sie ist weder vererb- noch übertragbar. Die Kündigung ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären und wirkt mit Monatsfrist zum Saisonende. Die
Mitglieder entrichten einen von der Mitgliederversammlung festzustellenden
Jahresbeitrag, der 4 Wochen nach Abschluss der Saison entweder durch Überweisung
an den Fan-Club zu entrichten ist oder per Lastschrift eingezogen wird. Zur Zeit beträgt
der Jahresbeitrag: Erwachsene
30,-
€
Arbeitslose, Studenten, Schüler ab 16 Jahren
15,- €
Kinder bis 16 Jahren
6,- € Für die Ermäßigung ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen. Die anfallenden
Gebühren aus zurückliegenden Lastschriften werden dem Mitglied belastet,
falls er nachweislich für die Nichteinzugsmöglichkeit verantwortlich ist
(z.B. neue Bankverbindung nicht mitgeteilt, Unterdeckung, etc.) Ist es unmöglich den Beitrag eines Mitgliedes innerhalb einer Frist von 3 Monaten einzuziehen, bzw. ist das Mitglied nicht in der Lage den Beitrag auf andere Art und Weise zu entrichten, endet die Mitgliedschaft automatisch, wobei das Mitglied vorab schriftlich durch den Vorstand über das bevorstehende Ende seiner Mitgliedschaft in Kenntnis gesetzt werden muss. Darüber hinaus ist der Ausschluss eines Mitgliedes möglich, wenn das Mitglied in grober Weise schuldhaft den Interessen des Fan-Club geschadet hat. Dem Mitglied ist vorab Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu den Vorwürfen zu äußern. Der Ausschluss erfolgt durch Entscheidung des Vorstandes. Es ist eine Mehrheit von ²/3 Stimmen der anwesenden Vorstandmitglieder für den Ausschluss erforderlich. Es finden jährlich 4 Mitgliederversammlungen statt, die vorher terminlich bekannt gegeben werden. § 5
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Der Fan-Club Fohlen-Tramps Oelde ´89 übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für mutwillige Beschädigung fremden Eigentums, die sich bei vom Fan-Club organisierten Fahrten mit oder ohne Besuch eines Fußballspiels, allgemeinen Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen oder Sportveranstaltung ergeben.
§ 6
ORGANE
Organe des Fan-Club sind : 1.
die Mietgliederversammlung 2.
der Vorstand § 7
MITGLIEDERVERSAMMLUNG In den ersten 4 Wochen jeden Jahres findet die Ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ihr obliegt vor allem:
a.)
die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes b.)
die Entgegennahme des Kassenberichtes durch den Kassen
wart und die Kassenprüfer c.)
die Entlastung des Vorstandes „en Block“ oder
einzeln d.)
die Neuwahl des Vorstandes „en Block“ oder einzeln e.)
die Neuwahl der Kassenprüfer f.)
die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über
die Auflösung des Fan-Club g.)
der Bericht über Fan-Club Eigentum Für die Durchführung der Entlastung und der Neuwahl des Vorstandes „en Block“ ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Ansonsten wird über jedes Vorstandsmitglied einzeln abgestimmt. Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen von ²/3 der Mitglieder des Vorstandes oder auf
Verlangen von ¼ der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu allen
Mitgliederversammlungen erfolgt, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, durch
den Vorstand schriftlich mit einer Frist von 1 Woche. Die Versammlung ist
unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. § 8
VORSTAND (gültig ab Januar 2003 „Jahreshauptversammlung“) 1.
Der Vorstand besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern: 1.1
- 1. Vorsitzender 1.2
- 2. Vorsitzender 1.3
- Kassierer 1.4
- 1. Kassenprüfer 1.5
- 2. Kassenprüfer 2.
Die Tätigkeiten in der Vorstandsarbeit sind ehrenamtlich und
werden in keiner Weise vom Fan-Club entlohnt (mit Ausnahmen der
anfallenden notwendigen Auslagen). Es dürfen keine Aushilfen gegen
Entlohnung eingestellt werden die, die Arbeit von Vorstandsmitgliedern
erledigen. 3.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Während einer
Amtsperiode kann der Vorstand mit einer ²/3 Mehrheit den Ausschluss eines
Vorstandsmitgliedes beschließen, wenn dieser seine Vorstandsarbeit in
grober Weise und zum Schaden der anderen Vorstandsmitglieder, sowie zum
Schaden des Fan-Club vernachlässigt hat. Beim Ausschluss, sowie beim freiwilligen Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder während einer Amtsperiode, entscheiden die verbliebenen Vorstandsmitglieder mit einer ²/3 Mehrheit über die Aufnahme eines neuen Vorstandsmitgliedes für die zu besetzende Position, um den reibungslosen Ablauf der Vorstandsarbeit zu gewährleisen. Die
darauffolgende Mitgliederversammlung stimmt dann über den Verbleib oder
die Neuwahl der so besetzten Vorstandsposition ab. Darüber hinaus kann mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder, dem Vorstand auch während einer Amtsperiode das Misstrauen ausgesprochen werden. In diesem Falle sind sofortige Neuwahlen zum Vorstand durchzuführen. Vorraussetzungen für die Wahl zum Vorstand, bzw. die Ernennung zum Vorstandsmitglied ist die ungekündigte Mitgliedschaft im Fan-Club von einem Jahr. § 9
BESCHLUSSFASSUNG Die Mitgliederversammlung fast Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden. Satzungsänderungen bedürfen einer ²/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder und sind nur dann zulässig, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt waren. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine von einem Vorstandsmitglied und von einem bzw. einer von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer/in zu unterschreibende Niederschrift aufzunehmen. § 10
AUFLÖSUNG Die Auflösung des Fan-Club kann nur in einer eigens zu diesem Zweck, mit einer Frist von einem Monat, einberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Fan-Club wird auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Entscheidung darüber gefällt, was mit dem eventuellen Vermögen des Fan-Club gemacht wird. § 11
BUSFAHRTEN Die
schriftliche oder mündliche Zusage gilt als verbindlich. Jedes Fan-Club Mitglied hat ein
Reservierungs- und Mitfahrrecht bis 4 Wochen vor Fahrtbeginn. Anmeldungen
für Nichtmitglieder werden angenommen, doch somit können diese erst 4
Wochen vorher verbindlich zugesagt werden. Jedes Fan-Club Mitglied verpflichtet sich bei
Anmeldung zu einer Busfahrt, diese im voraus durch Bankeinzug / Überweisung
oder bar zu zahlen. Rückerstattung nur in Ausnahmefällen, bei
schwerwiegenden Gründen, durch schriftliche Beleg möglich. |
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